2024 / Alte Elz & Paddelverbot: Paddeln, Kajak, Bootfahren & Europa-Park Rust


Veröffentlicht am 14.03.2024 in der Kategorie Kreistag Emmendingen von Axel Mayer

Alte Elz, Paddeln, Kajak, Bootfahren, Europa-Park Rust, Allmende & Paddelverbot aktuell



Vorwort:
"Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat


Die alte Elz (eine Abzweigung der Elz) war bisher ein hübscher, kleiner Wanderbach der auf Teilstrecken die letzten großen Wiesen der Rheinebene, die Elzwiesen, durchfließt. Noch vor wenigen Jahren war es für Bootfahrer relativ einfach auf der Alten Elz den Europapark Rust zu durchqueren. Ein Brücke wurde problemlos unterfahren, ein Wasserkraftwerk auf kurzer Strecke umtragen und weiter ging´s mit dem Boot auf der schönen Elz. Doch dem ständig wuchernden Europapark waren die Paddler, die kostenlos die Elz zur Durchfahrt durch den Park nutzen konnten und das alte, allgemeine Nutzungsrecht, immer schon ein Dorn im Auge. In enger Abstimmung mit den Behörden im Landratsamt Ortenau hat der Park sein Ziel erreicht, die Boote müssen jetzt mühsam auf einer sehr großen Strecke umtragen werden. Uns allen wurde ein Stück Allmende genommen. (An dem auch die durch diesen Text ausgelösten "Umtragungshilfen" wenig ändern.)

Hier finden Sie einen kurzen Bericht, wie diese Paddlervergrämung durch den Europa-Park durchgesetzt wurde...


Im Jahr 2015 gab es eine Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz. Es schränkte die Befahrung auf einer 250 Meter langen Teilstrecke im Europapark ein und soll Paddlern die Durchfahrt so erschweren. Nach und nach soll so (gezielt) die Zahl der Park-Paddler zurückgehen.

Gegen diesen Bescheid legten Kreisrat Axel Mayer und zwei weitere Personen Einspruch ein, um die Allmende zu verteidigen. Da uns mitgeteilt wurde, dass dieser Einspruch mit Kosten verbunden sein könnte, hatte ich beim Landratsamt Ortenau schriftlich nachgefragt, in welcher Größenordnung sich diese Kosten belaufen könnten und ob es sich bei dieser "Abschreckungsgebühr" um 20 Euro oder 2000 Euro handeln würde. Diese Anfrage kam im Landratsamt zwar an, wurde aber nie beantwortet. Am 17.3.2016 ist bei den Einsprechenden ein teurer Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Ortenaukreis in Höhe von jeweils 324 Euro eingetroffen, der eigentlich eher ein Einspruchsbehinderungsbescheid ist. Eine Klage bis zum 17.4.16 wäre möglich.

Eine Nachfrage bei einem Rechtsanwalt, was eine fachlich-inhaltliche Klage gegen den Bescheid kosten könnte, zeigt ein Prozesskostenrisiko von bis zu 30.000 Euro.

Für einen „normalverdienenden“ BUND-Geschäftsführer ist das ein nicht tragbares Risiko. Doch nicht die abschreckenden Kosten sind das Problem, sondern die Inhalte des Bescheides. Dieser zeigt korrekt und nachvollziehbar, dass die in den letzten Jahren mit viel zu geringer Mindesthöhe über dem Wasserspiegel errichteten Brücken und Fahrgeschäfte über der Elz ein Gefährdungsrisiko für Paddler darstellen. Diese Gefahr sahen auch die Einsprechenden.

Sie hatten schon im Einspruch folgendermaßen argumentiert:
„Die in den letzten Jahren und Jahrzehnten errichteten Brücken mit viel zu geringer Mindesthöhe waren eine geschickte Durchsetzungsstrategie, um nach dem Prinzip der Salamitaktik das Verbot zu erreichen. Möglicherweise war die Planung und Errichtung dieser zu niedrigen Brücken schon rechtsfehlerhaft.“

Angesichts des hohen Wertes von Allmende gibt es nach meiner Ansicht zwei Möglichkeiten: Entweder wurden die Brücken falsch geplant und falsch genehmigt oder sie wurden nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen gebaut, wären dann aber Schwarzbauten die von den Behörden nachträglich genehmigt wurden? Behindertenfreundliche Brücken lassen sich mit geringem Aufwand auch ein wenig höher bauen, wenn dies denn gewollt ist.

Die Frage, ob falsch geplant oder falsch gebaut wurde, werde ich öffentlich stellen. Eine kritische parlamentarische Anfrage von Alexander Schoch MdL scheiterte an der der "GRÜNEN" Wahlkreiabgeordneten Sandra Boser, die sich gerne mit dem Chef des Parks, mit Herrn Mack, fotografieren lässt.

Menschen, die solche Fragen stellen und sich für die Allmende einsetzen, sollten nicht mit einer Abschreckungsgebühr von 324 Euro bestraft werden, auch wenn der Europapark eine große Macht in der Region ist. Was in Rust im Europapark aktuell geschah und geschieht ist nach meiner subjektiven Ansicht ein "kleiner Diebstahl" und eine kalte Enteignung. Uns wird Allmende, ein kleines uraltes Nutzungs- und Freiheitsrecht weggenommen. Eine 30.000 Euro-Klage kann ich mir (leider) nicht leisten. Die Frage, ob die Hindernisse falsch geplant oder falsch gebaut und ob Schwarzbauten nachträglich genehmigt wurden, hätte ich gerne beantwortet. Wenn die Hindernisse nicht "plangerecht" gebaut wurden, würde ich gerne wissen, ob der Europapark bestraft wurde?

Axel Mayer, Kreisrat




Aktuelle Nachträge (Stand 5.6.2016):


  • Der Einspruchsbehinderungsbescheid von 324 Euro wurde vom Landratsamt zurückgenommen. In einer Zeit in der "Gehörtwerden" offizielle Politik ist, war diese Strafgebühr ein Skandal.
  • Das Offenburger Tagblatt hat am 28.4.16 einen kritischen Beitrag zum Thema "Paddler-Ärger auf der Elz" veröffentlicht. Der Sprecher des Europaparks beklagt darin Paddler-Risiken, die es vor dem zu tief gebauten "Schwarzbrückenbau" nicht gab. Hier ein Auszug aus dem OT-Beitrag:
  • " Wir verstehen die Aufregung nicht, sagt Pressesprecher Jakob Wahl. Die genannten Abschnitte stellten nun mal eine gewisse Gefahr dar. Kanuten müssten dort absteigen und ihr Boot einige Meter weiter wieder ins Wasser setzen."(Zitatende)"Einige Meter" sind in der Ruster Realität leider ca. 250 Meter schwierige Umtragestrecke.
  • Auch die Lahrer Zeitung berichtete:
  • "Anita Dinger, Leiterin des Amts für Umweltschutz in Offenburg, bestätigt, dass die "Arthur"-Brücke "entgegen der Genehmigung mit einem zu geringen Freibord errichtet wurde". Dies habe "mittelbar zu einem Nachteil" und unmittelbar "zu konkreten Gefährdungen von Kanuten" geführt. "Die Anordnung eines Rückbaus der Brücke wurde überprüft, jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verworfen." Stattdessen, so Pressesprecher Wahl, sei dem Europa-Park eine Geldstrafe auferlegt worden. Die habe man akzeptiert und bezahlt."Hier ist die offenen Frage, ob die Brücke paddler- und allmendefreundlich geplant war und ob die Strafe aus der Portokasse gezahlt werden konnte.
  • Der Südkurier berichtet im Artikel "Hindernis im Königreich der Minimoys" über die Sperrung


Mein Fazit nach der Paddeltour mit dem SWR am 28.4:
Das jetzige Problem wäre so einfach zu lösen gewesen:
  • Eine Bootsrutsche am neu gebauten Wehr am Kraftwerk im Park (wie es sie tausendfach gibt)
  • Eine 30 cm höhere Brücke die nicht als Paddlerabwehrbrücke hätte gebaut werden dürfen.

Dann wären alle Bootfahrer einfach so durchgefahren ohne im Park aussteigen zu müssen... Bei allen Überlegungen müssen auch nach meiner Ansicht Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen, die jetzt nachträglich viel schwerer zu realisieren sind, als bei einer klugen Planung gewesen wären.
Axel Mayer



Elz, Paddeln, Kajak, Bootfahren, Europapark, Allmende, Freiheit & Paddelverbot.



Wikipedia, Gemeinschaftsgärten oder Carsharing – auch in modernen Formen gemeinschaftlichen Nutzens steckt das mittelalterliche Modell der Allmende. Und dennoch nimmt der Allmende Raub global zu.

Kurztext zu Allmende
Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung von deren Ausgaben verwendet wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wegen, dem Wald, Gewässern zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem Hutewald oder Sömmerungsgebieten der Alpen (Alm/Alp), auf der jeder Berechtigte eine nach einem vereinbarten Schlüssel vorgegebene Anzahl von Nutztieren weiden lassen kann(...)

Daneben gibt es auch Rechte von Nutzungsberechtigten. Sie umfassen Rechte wie:
  • das Wasserrecht,
  • das Weiderecht,
  • das Fischereirecht,
  • das Recht zum Abbau von Sand oder Kies und weiteren Rohstoffen, sowie das Recht zum Torfabbau,
  • das Recht zur Entnahme von Bau- und Brennholz, oft auf kleinere Bäume und Fallholz begrenzt (Holzrecht).

Auf der Suche nach Bewältigungsstrategien für die ökologischen Krisen des 21. Jahrhunderts rückt die Allmendbewirtschaftung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Gleichzeitig werden Allmenden und Allmendegüter im Zuge der Finanzkrise zunehmend privatisiert. Michael Hudson von der University of Missouri kritisiert, dass private Finanzunternehmen sich zunehmend vom Kreditgeschäft ab- und dem Aufkauf von natürlichen Ressourcen, Infrastrukturen und Allmendegütern (z. B. Wasser, Inseln, aber auch Ausbildungseinrichtungen) in den von der Austeritätspolitik von Weltbank und IMF besonders betroffenen Staaten zuwenden, die diese zu ungünstigen Konditionen abgeben müssen. Daraus können die Finanzinvestoren hohe permanente Renten beziehen. Dies kann als moderne Form des Allmende-Raubs angesehen werden.
Quelle:Wikipedia
Einen klugen Text zum Allmende-Raub finden Sie hier



Ab hier finden Sie einen Teil des bisherigen Schriftverkehrs:





Elz, Paddeln, Europapark: Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz

An die Gemeinde Rust
Fischerstrasse 51
77977 Rust

28.7.2015

Mein Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich meinen Einspruch gegen die Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz aufrecht erhalte und möchte dies auch kurz begründen.

Dem Europapark waren die Paddler, die kostenlos die Elz im Park nutzen konnten, immer schon ein Dorn im Auge. Die in den letzten Jahren und Jahrzehnten errichteten Brücken mit viel zu geringer Mindesthöhe waren eine geschickte Durchsetzungsstrategie, um nach dem Prinzip der Salamitaktik das Verbot zu erreichen. Möglicherweise war die Planung und Errichtung dieser zu niedrigen Brücken schon rechtsfehlerhaft. Ich sehe langfristig die Gefahr eines generellen Befahrungsverbotes.

Der wichtigste Grund meines Einspruchs ist die Einschränkung der Allmende, die Einschränkung des Gemeingebrauchs.
„Die Allmende ist im weitesten Sinnen ein im Besitz der Allgemeinheit befindliches Grundeigentum. Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Menschen das Recht zur Nutzung haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wald und Gewässer .“

Dieses Allgemeingut wurde und wird immer mehr eingeschränkt und die Entscheidung der Gemeinde Rust ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
Gerade in diesen Tagen hat der saudische König versucht, ein „Stück Almende, einige Meter Strand, an der Côte d'Azur“ für kurze Zeit der allgemeinen Nutzung zu entziehen. Die Franzosen haben sich erfolgreich gewehrt und die
Medien haben intensiv berichtet. Wenn der Europark durch eine geschickte Brückenplanung 250 Meter Elz der Allgemeinnutzung entzieht, dann ist das (fast) kein Thema.

Mein Widerspruchsschreiben vom 11.07.2015 ist nicht mehr fristgerecht bei Ihnen eingegangen. Als Nutzer des Gemeingebrauchs an der Elz mit Wohnsitz in Endingen war ich allerdings auch nicht über die Verfügung der Gemeinde informiert und habe sofort nach dem Bekanntwerden Einspruch eingelegt.

Ich bitte um Prüfung, ob die Verfügung nicht zumindest in weiteren Einzugsgebiet der Elz hätte öffentlich bekanntgegeben werden müssen. Eventuell war auch die Verkündung rechtsfehlerhaft.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Mayer, Kreisrat






Dieser Brief ans Landratsamt Ortenaukreis wurde nicht beantwortet


3.11.2015

Gezielte Abschreckung der Einsprechenden?


An die Gemeinde Rust und das Landratsamt Ortenau
Mein Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz vom 28.7.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.7.2015 habe ich bei der Gemeinde Rust Einspruch gegen die Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz eingelegt. Jetzt wurde mir und anderen mitgeteilt, dass der Einspruch jetzt mit Kosten verbunden sein könnte.
Bitte teilen sie mir und den anderen Einsprechern mit, in welcher Größenordnung sich diese Kosten belaufen können.
Die bisherige Formulierung dient eher der Einschüchterung, da nicht absehbar ist ob es sich bei der Gebühr um 20 Euro oder 2000 Euro handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Mayer



Hier eine lesenswerte Mail die mich zu diesem Thema erreicht hat:

Sehr geehrter Herr Mayer,
als regelmäßiger Kanu-Fahrer auf der Elz unterstütze ich Sie in Ihrem Protest gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust für betroffene Elz-Streckenabschnitte im Europapark!

Dass hier ein Fahr-Verbot besteht, war mir bis zu Ihrem öffentlichen Widerspruch nicht bewusst, da ich von entsprechender Allgemeinverfügung bisher keine Kenntnis hatte.
Ich stimme Ihnen darin zu, dass die Gemeindeverwaltung nicht weitreichend informiert hat, da sie die Verkündung auf das Ruster Gemeindeblatt beschränkt hat. Die Elz wird jedoch im Streckenabschnitt Rust nicht ausschließlich von Ruster Bürgerinnen und Bürgern benutzt, sondern erfreut sich auch (noch) großer Beliebtheit bei Kanuten aus dem Umland.

Der Europapark hat m. E. die zur Rechtfertigung des Verbots ausgewiesenen Gefahrenstellen selbst geschaffen: Die neu geschaffenen Brücken sind viel zu niedrig konzipiert. Ihre Einschätzung, dass diese Brücken im Hinblick auf das Erreichen eines potentiellen Verbots geplant wurden, kann ich sehr gut nachvollziehen.

Bei der Attraktion „Arthur“ fällt zudem ins Auge, dass ein Teil des Streckenverlaufs der Fahrgastattraktion direkt über der Elz verläuft. Personen, die dieses Fahrgeschäft nutzen, befinden sich lediglich weinige Meter über einem als Kanute. Dass hier externe Paddler im optimierten Vergnügungs- und Sicherheitskonzept des Parks stören, liegt auf der Hand. Auch sehe ich gewisse Sicherheitsrisiken, insbesondere auch für die Kanuten, bspw. durch herabfallende Gegenstände. Ob diese in der Planung der Attraktion und bei der Sicherheitsabnahme überhaupt berücksichtigt wurden, ist sicherlich auch von Interesse.

Ungeachtet von dieser Einschätzung bleibt festzuhalten: Bei normalem Wasserstand ist bei den neuen Brücken an ein gefahrenloses Durchkommen nicht zu denken. Insofern ist ein Verbot der Gemeindeverwaltung als Schutzmaßnahme durchaus nachvollziehbar.

Doch darin liegt die eigentliche Problematik: Diese Allgemeinverfügung ist die nachvollziehbare Schlussfolgerung der Gemeindeverwaltung, die jedoch auf einer Reihe von äußerst fragwürdigen Entscheidungen in der Vergangenheit zurückzuführen ist. Insofern hätte man früher eingreifen müssen und zwar bereits bei der Planung der Brücken und deren Abnahme durch staatliche Stellen. Durch die gefährlich niedrigen neuen Brücken wurden hier offenbar Fakten geschaffen, welche ein Verbot nun ausweichlich gemacht haben.
Da bleibt einem ja fast nur aus Bewunderung vor dieser Cleverness des Europaparks den Hut zu ziehen, der ein Verbot durch die Gemeindeverwaltung vermutlich bereits bei der Planung im Hinterkopf hatte.

Ich wünsche allen Nutzern dieses öffentlichen Gewässers, dass Sie gegen diese Privatisierung der Elz durch die Hintertür etwas erreichen können!

Mit freundlichen Grüßen
Marius Herdrich






Die Gemeinde Rust erlässt als Ortpolizeibehörde zur Einschränkung des
Gemeingebrauchs an der „Elz“ folgende Allgemeinverfügung
Der Gemeindegebrauch nach § 20 Abs. 1 Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg wird in
Verbindung mit § 21 Abs. 2 WG wird wie folgt eingeschränkt:

Der Zustrom im Bereich des Wasserkraftwerks und der geringe Abstand an den Brücken zur
Wasseroberfläche an den o. g. Streckenabschnitten der Elz stellt eine akute Gefahr für Boots- und
Kanufahrer dar. Aus Sicherheitsgründen muss deshalb an diesen Abschnitten das Befahren mit
kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Sinne des § 20 Abs. 1 WG sofort untersagt werden.
Bei Verstößen gegen diese Allgemeinverfügung finden die Bußgeldtatbestände des § 126 WG
entsprechende Anwendung.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde
Rust, Fischerstr. 51 in 77977 Rust einzulegen.
Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20 in
77609 Offenburg eingelegt wird. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so muss er innerhalb der
Monatsfrist bei der Gemeindeverwaltung Rust oder beim Landratsamt Ortenaukreis eingehen. Wegen
des Sofortvollzugs hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Auf den Anschlag an der amtlichen Verkündigungstafel der Gemeinde in der Zeit vom 29.05.2015 bis
einschließlich 04.06.2015 wird hingewiesen.




Elz, Paddeln, Kajak, Bootfahren, Europapark & Verbot. (Teurer) Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz (Allmende)









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Axel Mayer Mitwelt Stiftung Oberrhein
Mit Zorn und Zärtlichkeit auf Seiten von Mensch, Natur, Umwelt & Gerechtigkeit.


Getragen von der kleinen Hoffnung auf das vor uns liegende Zeitalter der Aufklärung (das nicht kommen wird wie die Morgenröte nach durchschlafner Nacht)



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