Motorradlärm-Terror & Autolärm: Kritik am Lärmterror


Veröffentlicht am 23.12.2023 in der Kategorie Verkehr von Axel Mayer

Der Motorradlärm - Terror, Autolärm, Quadlärm & Verkehrslärm der egoistischen Ichlinge nervt!
Die Zeit nutzloser, ablenkender Appelle an die Porsche-Parteien FDP, CDU, CSU & AfD ist vorbei!


Auch 2024 gibt es wieder massiven Lärmterror auf unseren Straßen und der Eindruck täuscht nicht, dass die Zahl der rücksichtslosen Egoisten zunimmt.
Der Straßenverkehr ist die größte Lärmquelle in Deutschland und eine zunehmende Gesundheitsgefahr. Lärmgeplagte AnwohnerInnen an Straßen leiden zunehmend am immer lauter werdendem Verkehr, insbesondere am Lärm-Terror einer kleinen, aber wachsenden Minderheit von Motorrad- und AutofahrerInnen. Und eine von Konzerninteressen geleitete Gesetzgebung führt, ähnlich wie beim Dieselskandal, dazu, dass die Polizei nichts gegen den Lärmterror unternehmen kann.

Für das wachsende Lärmproblem sind insbesondere die Lärm-Lobbyisten in AfD, FDP, CDU, CSU und Porsche-Verkehrsminister Wissing zuständig und verantwortlich und leider nicht das Umweltministerium. Bundesverkehrsminister Volker Wissing ist der Schutzheilige des Lärms auf Deutschlands Straßen. Hier wird die "Freiheit" von lauten Dränglern, Ichlingen und Egoisten verteidigt.

Pro-Lärm-Motorrad-Demos
Während die Menschen an den extrem lauten Rennstrecken immer verzweifelter sind, gibt es immer mehr Pro-Lärm-Motorrad-Demos. Sie wenden sich gegen drohende Fahrverbote und passen gut in unsere egoistische Ich-Ich-Ich-Zeit. Wenn der PKW- & Motorradlärm anschwillt, dann können nur leisere Fahrzeuge und strenge Lärmkontrollen die Lösung sein. Nur so können Streckenschließungen verhindert werden.

Kritik vom Umweltbundesamt


Die erst vor Kurzem überarbeiteten, internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz sind nicht geeignet, extreme Lärmemissionen im Straßenverkehr zu unterbinden. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Umweltbundesamtes (UBA). Verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen, die die Zulassungsvorschriften einhielten, waren bei den Messungen außerhalb des Typprüfbereichs der Zulassung um 20 dB und mehr lauter als beim Betriebszustand, der für die Typprüfung maßgeblich ist. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Die Hersteller von Motorrädern und Autos müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Fahrzeuge so leise zu bauen, wie es der Stand der Technik zulässt. Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller.“

"Raser & extrem laute Klappenauspuffanlage".


In Stuttgart wurde im September 2019 gegen einen Raser verhandelt, der einen tödlichen Unfall verursachte.
Ein junger Mann verursachte einen Unfall, bei dem zwei Menschen starben.
„Der Autoverleih hieß "Royal Motors", und die Homepage ließ keinen Zweifel an den Eigenschaften des angebotenen Fahrzeugs: ein Jaguar F-Type, 550 PS, Höchstgeschwindigkeit 300 km/h, Beschleunigung von 0 auf 100 in 4,2 Sekunden. Eigens war noch vermerkt: "Extrem laute Klappenauspuffanlage".schrieb die Süddeutsche Zeitung am 12.9.19

Nein, nicht alle extrem lauten Auto- und Motorradfahrer sind Raser. Doch ein Zusammenhang zwischen mörderischer Hochgeschwindigkeit und lauten Fahrzeugen ist offensichtlich.


Motorradlärm, Autolärm, Quadlärm & Verkehrslärm der Ichlinge nervt!


Aus der Porsche-Lärm-Werbung


Mehr Sound. Auf Knopfdruck.
Sportabgasanlagen und Sportendrohre von Porsche Tequipment.
Der Porsche Sound. Kraftvoll, kernig, sportlich. Und das Beste daran: Er kann noch zulegen – mit den Sportabgasanlagen und den Sportendrohren in eigenständigem Design von Porsche Tequipment.


Warum haben Angeberautos "Mehr Lärm auf Knopfdruck" und Normalautos nicht? Wer erlaubt so etwas? Ist Lärm der neue Stinkefinger der Reichen?



Motorradlärm, Quadlärm & Autolärm: Die libertäre "Freiheit" der Ichlinge


Ein rechts-libertär-egoistischer Freiheitsbegriff bricht sich gerade weltweit Bahn


  • Freiheit - Unbegrenzt laut und schnell überall Motorrad, Quad & Sportwagen fahren zu dürfen & AnwohnerInnen zu quälen
  • Freiheit - Als Konzern, Millionär & Milliardär fast keine Steuern zahlen zu müssen
  • Freiheit - Waffen zu tragen
  • Freiheit - Überall seinen Müll hinwerfen zu dürfen, es gibt ja Menschen die hinter einem herputzen
  • Freiheit - Die Klimakatastrophe und das Insektensterben im Konzernauftrag zu leugnen
  • Freiheit - Uns alle mit CUM-EX Deals um 55.000.000.000 Euro zu betrügen
  • Freiheit - Natur, Umwelt, Regenwälder & Klima zerstören zu dürfen



"Das heutige Zulassungsverfahren ist zwar sehr kompliziert. Aber: Mit den aufwendigen Berechnungen und Tests wird nur der Geräuschpegel bei exakt 50 km/h gemessen. Da sind maximal 72 bis 75 Dezibel erlaubt. Was darunter und darüber passiert, dafür gibt es keine Grenze. Aber einige Tricks – ganz ähnlich wie beim Diesel-Skandal. Zum Beispiel erklärt Holger Siegel, Arbeitskreis Verkehrslärm beim BUND: "In den letzten 10-15 Jahren war es vor allem die Auspuffklappe, die diese Norm-Situation umgangen hat. Da ist eine richtige Klappe in einem Auspuffsystem des Motorrads drin. Und wenn das Motorrad erkennt, dass es sich in einer Prüfungssituation befindet, dann macht die Auspuffklappe zu, schließt quasi den Auspuff ab. Und das Fahrzeug ist in dieser Prüfungssituation, in diesem schmalen Band, das da geprüft wird, tatsächlich so laut wie zulässig. Aber drum herum ist es halt viel, viel lauter."
Quelle: www.daserste.de


Eine wachsende Minderheit unter den Motorradfahrern terrorisiert die Bevölkerung mit unerträglichem Lärm.
Die Lärmvergiftung der Menschen und Umwelt wird durch Lobbyisten in der Politik (Verkehrsminister Scheuer, FDP und die AfD) noch unterstützt. Bei Lärmmessungen von Motorrädern ist Betrug legal. Die „Testzyklus-Erkennung“ war die Betrugsmasche im Dieselskandal. Eine vergleichbar skandalöse „Testzyklus-Erkennung“ gab´s offiziell bis 2016 auch bei Motorrädern. Beim Diesel war dies kriminell. Bei Motorrädern war die „Testzyklus-Erkennung“ gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Zum 1.1.2016 gab es neue UNECE-Typgenehmigungsvorschriften, die erhebliche Verbesserungen im Lärmschutz erzielen sollen. Bisher ist davon aber nichts zu merken. Mit einer weitgehenden Marktdurchdringung wird erst in einigen Jahren gerechnet.

Problematisch ist dann aber immer noch, dass die UNECE-Spielregeln lediglich für neu typgeprüfte Motorräder gelten. Es gibt einen skandalösen Lärm-Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind.
Die Neuregelung greift "zumindest theoretisch" auch für Zubehörauspuffanlagen – wird allerdings erst 2020 Pflicht. Für Schalldämpfer gibt es viele Nachrüstangebote oder sollten wir hier eher von legalen Aufrüstangeboten reden? Mechanisch mit wenigen Handgriffen oder elektronisch per Knopfdruck können die Nachrüstsätze auf "volle Dröhnung" verstellt werden und die sogenannten lärmdämpfenden Einsätze sind leicht zu entfernen.

Weitere Kritikpunkte an den novellierten Vorschriften nennt u.a. das Umweltbundesamt:


  • Aus dem Grundgesetz, Artikel 2:
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...]
  • Aus der Straßenverkehrsordnung (StVO):
  • § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. [...]§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.
  • Aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
  • § 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.


Dicker Geldbeutel - lautes Auto?
Auch extrem laute PS-Protzer mit aufgemotzten Autos sind ein Problem. Der Skandal ist nicht nur die illegale Krachverstärkung durch manipulierte Auspuffanlagen. Der politische Skandal ist der legalisierte Lärm für teure SUV´s und "Sport"wagen.
Eigentlich dürfen neue Pkw-Typen mit einer Leistung von bis zu 163 PS seit dem 1. Juli 2016 nur noch 72 statt der bisherigen 74 Dezibel (dB) an ihre Umwelt abgeben.
Unglaublich ist allerdings die Regelung für Sportwagen und SUV´s. Ab einem Leistungsgewicht von 272 PS pro Tonne dürfen diese nach der Neuregelung nämlich bis zu 4 dB lauter sein als ein durchschnittlicher Pkw. 4 dB klingt nach wenig, doch ist für den Menschen deutlich lauter hörbar. Bei gerade einmal 3 dB Unterschied verdoppelt sich die Schallintensität, bei 6 dB verdoppelt sich der Schalldruckpegel und ab 10 dB Erhöhung empfindet der Mensch das Geräusch sogar als etwa doppelt so laut. Eine kleine reiche, laute Minderheit hat sich wieder einmal in der Politik durchgesetzt. Teure Autos dürfen lauter sein, je höher das Leistungsgewicht – berechnet in PS je Tonne – ist. Gerade diese fetten Autos bieten genügend Platz, um die beste Technik für Lärmminderung einzubauen. Dicker Geldbeutel - lautes Auto? da stellt sich schon die Frage, ob die Menschen in diesem Land wirklich "gleich" sind.


Die Auto-, Motorrad- und Lärm-Lobbyisten haben auf Kosten der Bevölkerungsmehrheit ganze Arbeit geleistet und die Politik hat offensichtlich wenig Interesse am Menschenschutz. Wir werden ihnen mit Klagen auf die Finger schlagen müssen. Appelle nützen nichts. Wir brauchen dringend und schnell gesetzliche Regelungen, die extrem laute Fahrzeuge und überlautes Fahren verbieten und die Einhaltung dieser Regelungen müssen überprüfbar sein und überprüft werden.

Axel Mayer, Mitwelt Stiftung Oberrhein




Weiterführende, aktuelle Links zu diesem Thema:


Mehr zum Thema Lärmempfinden können Sie im Artikel der Süddeutschen Zeitung und in der PDF des Bayerischen Landesamt für Umwelt (Seite 2) nachlesen.


Motorradärm & Autolärm= Terror / Lobby bringt Lärmgewitter



"Hinzu kommt, dass viele Motorradhersteller in der letzten Dekade alle digitalen Möglichkeiten genutzt haben, den Sound ihrer Produkte aufzumotzen. Eine Zulassung in der EU erforderte bis 2016 einen Prüfzyklus, der nur ein Szenario nachstellt: Das Motorrad rollt mit 50 Kilometern pro Stunde im zweiten Gang an, wird dann 20 Meter mit Vollgas beschleunigt. Dabei darf es nicht lauter werden als 78 Dezibel. Moderne Motorräder erkennen den Prüfzyklus und dämpfen dabei mit einer Klappe die Lautstärke. Außerhalb dieser gesetzten Fahrsituation darf das Motorrad so laut sein, wie es will. Manche kommen auf über 100 Dezibel, die Lautstärke eines Pressluftbohrers.

Die Polizei darf nur den von der EU vorgegebenen Prüfzyklus nachkontrollieren, um einem Motorrad ohne erkennbare Manipulationen ein Lärmproblem nachzuweisen. Einfach am Straßenrand das vorbeifahrende Motorrad zu messen ist als Beweismittel nicht zulässig. Wie viele Motorräder tatsächlich über dem Zykluswert von 78 Dezibel liegen, ist umstritten."

Quelle:Stuttgarter Zeitung vom 24. Juli 2017.

"Nicht dass es keine Grenzwerte für die Lärmemissionen von Motorrädern gäbe, und es finden auch Messungen statt, nach ganz bestimmten Regeln. Dabei nähert sich der Fahrer der ersten Messstation exakt mit 50 Stundenkilometern. Passiert er sie, beschleunigt er mit Vollgas über eine Distanz von genau 20 Metern.
Motorradfahrer in der Eifel
Dabei kommt er höchstens auf 80 Sachen, oft aber nur auf 70 oder sogar noch weniger. Nur auf diesen 20 Metern und nur in diesem Geschwindigkeitsbereich wird gemessen. Und, was geradezu absurd klingt: Nur in diesem Bereich gibt es überhaupt gesetzliche Höchstgrenzen beim Lärm. Für schnelleres und langsameres Fahren, also für mindestens drei Viertel des Geschwindigkeitsspektrums, dagegen nicht.
Natürlich nutzen die Hersteller dies aus. Weil der Gesetzgeber außerhalb dieses kleinen „Fensters“ keine Lärmregelungen eingeführt hat, ist es ihm auch egal, dass viele Zweiräder mit einem „Klappenauspuff“ ausgestattet sind. Und dabei handelt es sich um nichts anderes als um jene „Testzyklus-Erkennung“, die jetzt bei Volkswagen für den ganz großen Skandal gesorgt hat.
Der Bordcomputer teilt dem Auspuff mit, wie schnell man gerade fährt, dann schaltet er mal kurz auf weniger laut und anschließend geht es wieder mit voller Dröhnung weiter. Wer keinen Klappenauspuff serienmäßig hat, kann ihn sich im Zubehörhandel kaufen. Viele sind dabei bereit, 2000 Euro hinzublättern, nur um den dreifachen Lärm genießen zu können.
"
Quelle:Die Welt


"Solchen Tricksereien wird zum 1. Januar 2016 endgültig mit der UNECE-R 41.04 ein Riegel vorgeschoben. Die Norm ist zwar schon seit dem 1. Januar 2014 in Kraft, wird ab Anfang nächsten Jahres jedoch verpflichtend für die „Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung“, wie es im besten Bürokratendeutsch heißt. Je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ist der ­maximale Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt – und zwar in unterschiedlichen Fahrzuständen. „Das völlig neue Prüfverfahren schließt jetzt die bestehenden Gesetzeslücken“, sagt Philip Puls, Leiter des technischen Dienstes beim TÜV Süd in München. Dies sei eine Präzisierung des Umweltschutzes. „Testzyklus-Erkennung über die Motorsteuerung und Auspuffklappensteuerungen sind ausdrücklich verboten.“ Gefahr erkannt, doch nicht gebannt. Die UNECE-Spielregeln gelten lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht ­sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind. Hier hilft dann nur noch die Einsicht des Fahrers, um den Lärm zu reduzieren.

Auspuffanlagen aus dem Ersatzteilregal sind indes noch einmal ein Kapitel für sich. Sie müssen – wie Motorräder auch – typgenehmigt sein und die Fahrgeräuschgrenzwerte einhalten. Die Betriebserlaubnis kann in allen EU-Staaten beantragt werden und ist dann in allen EU-Staaten ohne weitere Prüfung gültig. Die Neuregelung nach UNECE-R 41.04 greift inhaltlich theoretisch auch für Zubehörauspuffanlagen – allerdings in der spezifischen UNECE 92.01, die erst 2020 Pflicht wird. Für Schalldämpfer gibt es ein breites Nachrüstangebot. Es sind eine Vielzahl von Exemplaren mit Klappensystemen zu haben, die mechanisch mit wenigen Handgriffen oder elektronisch per Knopfdruck verstellt werden können. Zudem können dämpfende Einsätze – sogenannte dB-Eater oder dB-Killer – meist kinderleicht entfernt werden.

Quelle: forum.street-bob-forum.de


Sachstand bei der Verringerung von Motorradlärm / Deutscher Bundestag Drucksache 19/2588
19. Wahlperiode 07.06.2018



Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/2051 –


Vormerkung der Fragesteller

In vielen insbesondere ländlichen Regionen werden in Deutschland in der Zeit
von April bis Oktober zunehmend Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
wegen zu lauter Motorräder verzeichnet. Dies betrifft insbesondere Regionen
mit schützenswerter Natur und besonders idyllischer Landschaft wie den Nationalpark
Eifel, den Nationalpark Schwarzwald, aber auch andere ländliche Regionen
, wie das Sauerland und das Bergische Land. Die Vereinigten Arbeitskreise
gegen Motorradlärm (VAGM e. V.) listen auf ihrer Homepage alleine
85 Regionen auf, in denen Hotspots des Motorradlärms zur Bildung von Bürgerinitiativen
geführt haben (http://motorradlaerm.de/hotspot-melden/). Die erhebliche
Lärmbelastung stört die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht nur,
Lärmbelastung macht nachweislich auch krank.

Manche Motorräder verursachen Lärm in der gleichen Lautstärke wie etwa Düsenflugzeuge
. Die „Aachener Nachrichten“ etwa konstatieren am 10. April
2018: “Es war kein Flugzeug, das am Wochenende in der Nähe von Einruhr
startete, obschon die gemessene Lautstärke von 120 Dezibel das hergeben
würde. Es war ein Motorrad, das hier die Schmerzschwelle des menschlichen
Gehörs überschritt. Aufgezeichnet hat diesen Wert das vor einigen Tagen an der
B 266 oberhalb von Einruhr aufgestellte Lärmdisplay.“

76 Prozent der deutschen Bevölkerung gaben im Jahr 2016 an, sich durch Straßenverkehrslärm
gestört zu fühlen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/376/publikationen/umweltbewusstsein_deutschland_2016_bf.pdf, S. 51).
Einen erheblichen Anteil am Straßenlärm haben Motorräder. Dabei steigen jährlich
der Bestand (www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugklassen
Aufbauarten/b_fzkl_zeitreihe.html), die Fahrleistung (www.bast.de/DE/Publikationen/
Medien/VU-Daten/VU-Daten.pdf?__blob=publicationFile&v=3) sowie das durchschnittliche
Alter der Fahrzeuge (www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/
Fahrzeugalter/b_alter_kfz_z.html?nn=645784). Obwohl die Regelungen
für Lärmemissionen für neue Fahrzeugtypen strenger werden, entwickeln Hersteller
einerseits neue Lösungen, z. B. durch Zykluserkennung und Klappenauspuff
(www.taz.de/!5459901/), andererseits „tunen“ Fahrzeughalter ihre
Motorräder manuell (z. B. www.welt.de/regionales/duesseldorf/article126839272/

Drucksache 19/2588 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Biker-tricksen-bei-Laermpruefung-der-Knatter-Monster.html), um eben diese
Regelungen zu umgehen – mit gesundheitsgefährdenden Folgen für die vielen
von Straßenverkehrslärm betroffenen Menschen.



Deutscher Bundestag Drucksache










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Axel Mayer Mitwelt Stiftung Oberrhein
Mit Zorn und Zärtlichkeit auf Seiten von Mensch, Natur, Umwelt & Gerechtigkeit.


Getragen von der kleinen Hoffnung auf das vor uns liegende Zeitalter der Aufklärung (das nicht kommen wird wie die Morgenröte nach durchschlafner Nacht)



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