2024 / Schmetterlingssterben, Insektensterben, Bienensterben in Deutschland & weltweit: Was tun?
Veröffentlicht am 06.09.2024 in der Kategorie Natur & Naturschutz von Axel Mayer
Schmetterlingssterben, Insektensterben, Bienensterben in Deutschland & weltweit: Was tun?
Aktueller Einschub:
In Deutschland umfasst die Rote Liste der Tagfalter 189 Arten. 184 von ihnen wurden bewertet - mit dem Ergebnis: 42 Prozent der Schmetterlinge gelten als ausgestorben oder bestandsgefährdet, elf Prozent stehen auf der Vorwarnliste, 12 Prozent gelten als extrem selten. Lediglich 31 Prozent sind derzeit noch ungefährdet(Stand: 2022).
Eine wichtige Ursache für das globale Insektensterben, Schmetterlingssterben und Bienensterben waren und sind Neonicotinoide. "Hochbienengefährliche Neonicotinoide schädigen Insekten nachweislich und wurden – nach jahrelangen Protesten von Imkern, Wissenschaftlerinnen und Umweltorganisationen – in Europa verboten. Doch noch immer exportierten Pestizidfirmen in den EU-Mitgliedsländern solche für Bienen hochgefährlichen Pestizide in Länder außerhalb der EU.Aus Dokumenten, die im Rahmen der Informationsfreiheit zugänglich gemacht wurden geht hervor, dass EU-Unternehmen im Jahr 2021 Anträge für den Export von mehr als 13.200 Tonnen verbotener Insektizidprodukte ausstellten, die rund 2.930 Tonnen der bei uns im Freiland verbotenen Neonicotinoid-Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid oder Clothianidin enthielten." schreibt das Pesticide Action Network (PAN).
Die Debatte um das globale und regionale Insektensterben, Schmetterlingssterben, Bienensterben und seine Ursachen führt an einer Stelle in die Irre. Wir diskutieren das große Sterben als ein Phänomen der letzten 30 Jahre. Doch das Sterben hat mit DDT, E605 und anderen brutalen Agrargiften schon viel früher begonnen. Das aktuelle Insektensterben ist die Ausrottung des verbliebenen Rests. Das gilt nicht nur für die Insekten sondern auch für das eng damit verbundenen Sterben der Vögel und das große globale Artensterben.
Die Ursachen für das große globale und regionale Insekten- und Artensterben für die Klimakatastrophe und die Atommüllproduktion sind vielfältig und doch lassen sie sich zu einem Bild zusammenfügen. Wir leben in einer Zeit der global organisierten Gier und in einer Endzeit exponentiellen wirtschaftlichen Wachstums im begrenzten System Erde. Wir verwandeln die vielfältige Welt in eine große einheitliche Fabrik. In eine Agrar-Fabrik ohne Landwirte, eine Fabrik-Fabrik, eine Konsum-Fabrik und eine Wohn-Fabrik, in der zunehmend übersättigte Menschen immer unzufriedener werden. Wir zerstören die Erde für dummen Überkonsum und der Rest der Welt (8 Milliarden Menschen) will genauso verschwenderisch leben wie wir. Die meisten der angebotenen Problemlösungsansätze von Politik und Medien sind "putzig und ablenkend" angesichts der Dimension der Probleme. Ein massives Problem sind die "Wir erlauben Konzernen & der Agro-Chemie-Lobby immer alles-Parteien FDP, CDU, CSU & AfD".
Axel Mayer, Mitwelt Stiftung Oberrhein
Ein kluger, umfassender 9-Punkte-Plan gegen das Insektensterben wurde von WissenschaftlerInnen in Stuttgart veröffentlicht.
NEUN PUNKTE PLAN GEGEN DAS INSEKTENSTERBEN –
DIE PERSPEKTIVE DER WISSENSCHAFT
Insekten sind weltweit die artenreichste Tiergruppe und für die Funktion von Ökosystemen unerlässlich. Der dramatische Rückgang der Insekten hat in Mitteleuropa inzwischen alarmierende Ausmaße erreicht. Er ist Anzeichen einer globalen Biodiversitätskrise, die sich bereits seit Jahrzehnten abgezeichnet hat und die unabsehbare ökonomische und ökologische Folgen haben wird. Auf dem ersten Internationalen Insektenschutzsymposium am Naturkundemuseum Stuttgart am 19. Oktober 2018 wurden die Gründe für den Rückgang der Insekten aufgrund neuester Forschungsergebnisse diskutiert. Ziel der Tagung war es, konkrete Lösungsvorschläge und Empfehlungen für die Politik zu erarbeiten.
Wir, die Vortragenden des Internationalen Insektenschutzsymposiums, begrüßen die kürzlich vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gemachten Diskussionsvorschläge für ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung. Als besonders wesentlich betrachten wir folgende Maßnahmen, mit denen sich aus unserer Sicht die Ursachen des Insektensterbens effektiv bekämpfen ließen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure aus Politik, Industrie, Landwirtschaft, Naturschutz, Wissenschaft und Gesellschaft erforderlich. Anstatt gegenseitiger Zuweisungen der Verantwortung, bedarf es jetzt eines gemeinsamen gesellschaftlichen Kraftaktes, um eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.
1. Einschränkung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft
- a) Die Zulassungsverfahren für Pestizide sollten dringend geändert werden. Die Beurteilung derToxizität von Pflanzenschutzmitteln muss ergänzt werden durch eine Bewertung der nichttödlichen Schädigung. Die bisher verwendeten Kriterien (z.B. LD50) sind unzureichend undirreführend. Die „ökologischen Kollateralschäden“ müssen in die Beurteilung derschädigenden Wirkung von Insektiziden einbezogen werden, wobei das Vorsorgeprinzip nichtnur auf Menschen und Nutztiere, sondern auch auf die belebte und unbelebte natürlicheUmwelt angewandt werden muss. Dringend nötig ist auch eine bessere Erforschung undRisikobewertung der Auswirkungen, die der kombinierte Einsatz mehrerer Pestizide mit sichbringt.b) Das Pflanzenschutzgesetz sollte dahin gehend geändert werden, dass jeglicher vorbeugenderPflanzenschutz verboten wird, insbesondere das Beizen von Samen und das vorsorglicheSpritzen, noch bevor ein Befall mit Schadinsekten nachgewiesen wurde.c) Neonikotinoide und Pestizide, welche auf dem gleichen Wirkprinzip beruhen, sollten imFreiland vollständig verboten werden. Der Einsatz aller anderen chemischenPflanzenschutzmittel sollte auf höchstens 20% des bisherigen Einsatzes reduziert werden.d) Totalherbizide wie Glyphosat sollten in Schutzgebieten, Pufferzonen, Biotopverbundkorridorenund öffentlichen wie privaten Grünflächen umgehend vollständig verbotenwerden, da sie die Grundlage für artenreiche Nahrungsnetze beseitigen. Auf allen anderenFlächen sollte die Verwendung von Glyphosat schrittweise innerhalb der nächsten fünf Jahreeingestellt werden.
2. Extensivierung der Landwirtschaft
- a) Die EU‐Agrarsubventionierungen sind dahingehend zu ändern, dass Direktzahlungen anökologische Leistungen gekoppelt werden.b) Die Anzahl von Brachflächen sollte dringend erhöht werden. Um den Rückgang der Insektenvor allem in der Fläche zu bekämpfen, wäre es sinnvoll, in Gebieten mit besonders intensiverLandwirtschaft strategisch Flächen auszuwählen, die der Natur zurückgegeben werden.c) Der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, sollte nichterst 2030 (wie von der Bundesregierung angestrebt), sondern so schnell wie möglich aufmindestens 20 % erhöht werden. Die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung sollteprioritär in Schutzgebieten, Pufferzonen und Biotopverbundkorridoren vorangetriebenwerden.d) Die Kriterien für ökologische Vorrangflächen (ÖVF) müssen dringend hinsichtlich ihrerNaturschutzrelevanz überprüft und angepasst werden. Der Anteil ökologischer Vorrangflächensollte von 5% auf 10‐20% erhöht werden.e) Nährstoffüberschüsse in der Landschaft müssen wirksam begrenzt werden. Dazu ist auf dieEinhaltung einer bedarfsgerechten Düngung zu bestehen. Verstöße gegen die novellierteDüngeverordnung sollten sanktioniert werden.f) Kleinere Felder mit strukturreichen Feldrändern und Hecken sollten stärker subventioniertwerden. Zudem braucht es eine verbesserte Landschaftsplanung, um Biotopverbundkorridoremit allen lokal sinnvollen Maßnahmen der Vernetzung zu gestalten. Ökologische Maßnahmensollten vorrangig in bereits strukturarmen/ausgeräumten Landschaften durchgeführt werden.
3. Erhöhung der Artenvielfalt des Grünlands
- a) Der weitere Rückgang der Grünlandflächen, die z.Zt. noch ca. 30 % der landwirtschaftlichgenutzten Flächen ausmacht, muss umgehend gestoppt werden.b) Für die Entstehung vielfältiger Insekten‐ und Pflanzengemeinschaften im Grünland ist dieEinführung insektenfreundlicher Mähweisen und –methoden eine Grundvoraussetzung. Dazuzählt die Einhaltung einer "10‐10‐Regel", d.h. Stehenlassen von 10% des Wiesenbestandes(auch über den Winter) sowie Einhaltung einer Mahdhöhe von mindestens 10 cm. Die sichdaraus ergebenden wirtschaftlichen Einbußen sind finanziell zu kompensieren.c) Der Einsatz von Mulchgeräten und Mähaufbereitern gehört auf ein absolutes Minimumreduziert.
4. Pflege von Naturschutzgebieten
- a) Habitatansprüche von Insekten und anderen Wirbellosen sollten im Pflegemanagement vonNaturschutzgebieten berücksichtigt werden. Dazu gehören auch eine insektenfreundlichereMahd (s. Punkt 3) unter Einbeziehung von Fachwissenschaftlern.b) Der Etat der zuständigen Naturschutzbehörden muss dringend erhöht werden, um Pflege‐ undBewirtschaftungsmodelle in den Schutzgebietsflächen zu ermöglichen, die optimal auf denErhalt der lokalen Artenvielfalt ausgerichtet sind und viel stärker die Besonderheiten derlokalen Diversität berücksichtigen.c) Jegliche Form der Landnutzung (z.B. von Ackerflächen) muss angemessen in den Pflege‐ undBewirtschaftungssystemen der Schutzgebiete integriert sein. Zielkonzeptionen aus der Sichtdes Biodiversitätsschutzes sollten für unterschiedliche Nutzungstypen klar definiert werden.d) Der Einsatz von Pestiziden sollte in Naturschutzgebieten untersagt sein. Um den Pestizideintragzu minimieren, sollten zwischen Naturschutzgebieten und angrenzenden Ackerflächenangemessene Pufferzonen eingerichtet werden.e) Durch gezielten Ankauf von Flächen sollte die Zahl von Schutzgebieten und damit der Anteilder unter Naturschutz stehenden Gesamtfläche dringend erhöht werden.
5. Mehr Natur im öffentlichen Raum
- a) Insektenfreundliche Management‐Konzepte sollten umgehend auf öffentlichen Grünflächenumgesetzt werden. Diese sollten auch auf den gewerblichen und privaten Bereich ausgedehntwerden.b) Bei Bepflanzungen sollte gerade in Städten und Gemeinden statt exotischer Pflanzen (z.B.Forsythien, Thuja und Kirschlorbeer) konsequent heimische, im Idealfall nektarreiche Pflanzeneingesetzt werden. Die hierzu notwendigen Mittel sollten aus neuaufzulegendenBiodiversitätsprogrammen kommen. Anstatt „Mehr Grün in der Stadt“ braucht es „Mehrheimische Blütenpflanzen in der Stadt“.c) Großflächige Umstellung des Mähregimes öffentlicher Grünflächen im städtischen undländlichen Raum von einem Kurzrasen‐Management auf ein extensives Wiesenmanagementmit maximal zwei Mahden pro Jahr unter Abräumung des Mähguts erst nach einigen Tagen.Wiesen im öffentlichen Raum sollten unter Verwendung regionaltypischen einheimischenSaatguts neu angelegt werden.d) Im Straßenbau sollten insektenfreundliche Straßenränder unter Verwendung autochthonenSaatguts und Einhaltung eines extensiven Mähregimes angelegt werden.
6. Lichtverschmutzung
- Licht mit hohem Blauanteil zieht viele Insekten aus dem Naturraum an, mit einem negativen"Staubsauger"‐Effekt für das Ökosystem. Daher ist der Einsatz von LED Straßenleuchten ausökologischer und ökonomischer Sicht zu begrüßen. Statt der häufig von den Kommunengetroffenen Entscheidungen für eine Farbtemperatur von 4000 Kelvin (neutralweißes Licht)sollten jedoch LED‐Straßenlampen mit einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvineingesetzt werden. Diese Farbtemperatur zieht nachweislich weniger nachtaktive Insekten an.Eine ausreichende Helligkeit, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, kann mit2800 – 3000 Kelvin ebenso erreicht werden
7. Forschungs‐ und Bildungsoffensive
- a) Der Kenntnisstand zur Biodiversität der Insekten in Deutschland ist alarmierend gering undmuss dringend ausgebaut werden. Nur für etwa ein Drittel der Arten existierenGefährdungsbewertungen, für den überwiegenden Teil der Arten fehlen Grundlagendaten zurLebensweise, Verbreitung sowie zu ihren Funktionen in den lokalen Artengemeinschaften.b) Deutschland braucht eine Taxonomie‐Offensive zur Erforschung und Dokumentation derArtenvielfalt mit neuen Stellen an Naturkundemuseen und Universitäten. Die taxonomischeund faunistische Expertise von freiberuflichen Feldbiologen aber auch Amateurentomologensollte ebenfalls erhalten und ausgebaut werden. Nur so kann der weitere Verlust anbiologischem Grundlagenwissen und der Rückgang gut ausgebildeter Artenkenner verhindertwerden.c) Anstatt das Fach Biologie in Schulen weiter einzuschränken, sollten wieder verstärkt Artenkenntnis,Verständnis für ökologische Zusammenhänge und die Bedeutung von Biodiversitätvermittelt werden.d) Ein langfristiges und flächendeckendes Insekten‐Monitoring muss Hoheitsaufgabe derBundesländer werden und als Grundlage für zukünftige Naturschutzmaßnahmen dienen.Untersuchungen sollten nicht nur auf einzelne Indikatorgruppen begrenzt sein, sondernmöglichst viele Arten mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen berücksichtigen.e) Naturkundliche Sammlungen werden als Archive des Lebens zukünftig eine zunehmendeBedeutung für die moderne Biodiversitätsforschung und für Monitoring‐Projekte haben. Ihnensollten für den weiteren Ausbau und den Erhalt ausreichend finanzielle und personelle Mittelzur Verfügung gestellt werden.
8. Förderung von Wildbestäubern
- a) Für hochgradig gefährdete Wildbienen sollte entsprechend der GefährdungskategorienRL 0, 1, 2, G und R ein strengerer Schutzstatus in der Bundesartenschutzverordnung eingeführtwerden, damit diese bei Eingriffs‐ und Landschaftsplanungen obligatorisch berücksichtigtwerden.b) Trotz ihrer Schlüsselfunktion wurden Wildbienen nicht in die FFH‐Richtlinie (Council Directive92/43/EEC) aufgenommen. Daher sollten zumindest Arten, die europaweit als gefährdetgelten, in der EU geschützt werden.c) Bei der Zucht und der kommerziellen Vermarktung von Honigbienen, Hummeln und anderenBienenarten als Bestäuber sollten strengere Hygienemaßnahmen durchgeführt werden, umeine Übertragung von Krankheiten auf Wildbienen und andere Insekten zu vermeiden.d) Initiativen zur Förderung von Honigbienen eignen sich nicht als Naturschutzmaßnahmen, dasie vor allem bei knappem Blütenangebot zu Nahrungskonkurrenz mit Wildbestäubern führenkönnen. Spezifische Maßnahmen für Wildbienen sind zwingend.e) Für Honigbienenvölker sollte abhängig vom Lebensraum eine ökologisch vertretbareHöchstzahl festgesetzt werden. Honigbienenhaltung darf innerhalb von Naturschutzgebietenund angrenzenden Pufferzonen nicht mehr erlaubt sein.
9. Öffentlichkeitsarbeit
- a) Jede/r Einzelne kann und sollte dazu beitragen, einen weiteren Rückgang von Insekten zuverhindern. Hierzu ist jedoch ein neues Bewusstsein nötig, welches die Vielfalt an Pflanzen undTieren auch in Wohngebieten und öffentlichen Grünanlagen als einen Wert an sich begreift.b) Monotone Rasenflächen oder mit Kies versiegelte Gärten und Grünanlagen sollten nicht als„aufgeräumt“ angesehen, sondern als Problem der weiteren ökologischen Verarmung unsererStädte und Gemeinden identifiziert werden. Sich selbst überlassene ausgewählte Flächen inParks und Privatgärten stellen wichtige Naturerlebnisräume für die Stadtbevölkerung,insbesondere mobilitätseingeschränkte Gruppen dar.c) Um ein langfristiges Umdenken in der breiten Bevölkerung einzuleiten, müssen wir bei denJüngsten beginnen. Gezielte Fortbildungen von Lehrer/innen und Erzieher/innen könnten z.B.ein Weg sein, um das Thema verstärkt in die Schulen zu tragen und die Aufmerksamkeit vonKindern weg von ihrem Smartphone und hin zu dem, was da am Wegesrand krabbelt, zulenken.
Verfasser
Dr. Lars Krogmann (Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart)
Prof. Dr. Oliver Betz (Universität Tübingen)
Dr. Jonas Geldmann (University of Cambridge)
Prof. Dr. Dave Goulson (University of Sussex)
Prof. Dr. Randolf Menzel (Freie Universität Berlin)
Dr. Uwe Riecken (Bundesamt für Naturschutz)
Prof. Dr. Joachim Ruther (Universität Regensburg)
Hans Richard Schwenninger (Arbeitskreis Wildbienen Kataster)
Dr. Martin Sorg (Entomologischer Verein Krefeld)
Prof. Dr. Johannes Steidle (Universität Hohenheim)
Prof. Dr. Teja Tscharntke (Georg‐August‐Universität Göttingen)
Prof. Dr. Wolfgang Wägele (Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König)
Stuttgart, 19.10.2018
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Genau in dieser Frage unterscheiden sich gemeinwohlorientierte Naturschutzverbände von egoistischen Bürgerinitiativen.
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